Widerrufsrecht

Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt bei Dienstleistungen vierzehn Tage ab dem Vertragsschluss.

Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns [GoodWork Valou Technology GmbH, Münchener Str. 6, 82362 Weilheim, Tel.: +49 (881) 92773206, E-Mail: info@goodwork-universe.com] mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. ein mit der Post versandter Brief oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das beigefügte Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist.

Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.

Folgen des Widerrufs

Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist.

Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.

Haben Sie verlangt, dass die Dienstleistungen während der Widerrufsfrist beginnen soll, so haben Sie uns einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie uns von der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich dieses Vertrags unterrichten, bereits erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen entspricht.

(3)         Das Widerrufsrecht erlischt vorzeitig, wenn:

•                    mit der Ausführung der Dienstleistung erst begonnen wurde, nachdem Sie als Verbraucher dazu Ihre ausdrückliche Zustimmung erteilt haben und gleichzeitig Ihre Kenntnis davon bestätigt haben, dass Sie ihr Widerrufsrecht bei vollständiger Vertragserfüllung durch den Unternehmer verlieren, und

•                    der Unternehmer die Dienstleistung vollständig erbracht hat (§ 356 Absatz 4 BGB)

 

§ 6 Vertragssprache, Vertragstextspeicherung

(1) Die für den Vertragsschluss zur Verfügung stehende Sprache ist deutsch.

(2) GoodWork speichert den Vertragstext und sendet dem Kunden die Bestelldaten und AGB per E-Mail zu.

 

§ 7 Datensicherheit, Datenschutz

(1) GoodWork wird die jeweils anwendbaren, insb. die in Deutschland gültigen, datenschutzrechtlichen Bestimmungen beachten und ihre im Zusammenhang mit dem Vertrag und dessen Durchführung eingesetzten Beschäftigten auf das Datengeheimnis verpflichten, soweit diese nicht bereits allgemein entsprechend verpflichtet sind.

(2) Erhebt, verarbeitet oder nutzt GoodWork personenbezogene Daten, so steht sie dafür ein, dass sie dazu nach den anwendbaren, insb. datenschutzrechtlichen, Bestimmungen berechtigt ist.

(3) GoodWork wird kundenbezogene Daten nur in dem Umfang erheben und nutzen, wie es die Durchführung dieses Vertrags erfordert. Der Kunde stimmt der Erhebung und Nutzung solcher Daten in diesem Umfang zu.

(4) GoodWork ist berechtigt die notwendigen Daten an Dritte weiterzugeben, wenn sie diese mit der Durchführung von Arbeiten in Bezug auf den Kundenauftrag, beauftragt.

(5) Im Übrigen wird auf die Datenschutzerklärung der GoodWork hingewiesen

 

§ 8 Verbraucherstreitbeilegung

(1) Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit, die Sie unter http://ec.europa.eu/consumers/odr/ finden.

(2) Zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle ist GoodWork nicht verpflichtet und nicht bereit.

 

§ 9 Höhere Gewalt

Keiner der Vertragspartner ist zur Erfüllung der vertraglichen Verpflichtungen im Fall und für die Dauer höherer Gewalt verpflichtet. Insb. folgende Umstände sind als höhere Gewalt in diesem Sinne anzusehen:

▷      von dem Vertragspartner nicht zu vertretende(s) Feuer/Explosion/Überschwemmung,

▷      Krieg, Meuterei, Blockade, Embargo, Pandemie

▷      über 6 Wochen andauernder und von dem Vertragspartner nicht schuldhaft herbeigeführter Arbeitskampf,

Jeder Vertragspartner hat den anderen über den Eintritt eines Falls höherer Gewalt unverzüglich schriftlich in Kenntnis zu setzen.

 

§ 10 Sonstiges

(1) Es gilt ausschließlich deutsches Recht unter Ausschluss der Bestimmungen des Internationalen Privatrechts und des UN-Kaufrechts (CISG).

(2) Sollte eine Bestimmung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein, so bleibt der Vertrag im Übrigen wirksam. Anstelle der unwirksamen Bestimmung gelten die einschlägigen gesetzlichen Vorschriften.

(3) Mündliche oder schriftliche Nebenabreden bestehen nicht.

(4) Sofern es sich bei dem Kunden um einen Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder um ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen handelt, ist Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus Vertragsverhältnissen zwischen dem Kunden und GoodWork der Geschäftssitz der GoodWork.